Grundlagen des Japanischen Rechts

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Übersicht

Weiterbildungsangebot mit Prüfung
Zertifikat
30
FernUniversität in Hagen
Hagen
abgelaufen
Deutsch
1.500,00 €
Berufsbegleitender KursDigitaler Kurs
1 bis 2 Semester

Wissensgruppen und Schwerpunkte

Wissensgruppen und Wissensbereiche

Recht
Der Wissensbereich gehört zur Wissensgruppe: Verwaltung, Recht, Steuern
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Schwerpunkte

Zu den Schwerpunkten des Weiterbildungsangebotes gehörenJapanisches Recht

Gesamtkosten

Die Gesamtkosten des Weiterbildungsangebots belaufen sich auf 1.500,00 Euro.
Ermäßigung für Referendare/-innen auf 1.200 €.
Kostenübersicht

Lehr- und Lernformate

Berufsbegleitender KursDigitaler Kurs
90 %
90 %
Seminararbeiten (Synchron)Selbstlernphasen (Asynchron)Lernstandstests zur Selbsteinschätzung (Asynchron)E-Learning (Asynchron)
Information
  • Asynchron: Bei einem asynchronen Konzept werden die Kursmaterialien (Texte, Präsentationen, Podcasts, Screencasts, Videos) zur Verfügung gestellt und die Teilnehmer können diese zu einem anderen Zeitpunkt abrufen bzw. bearbeiten.
  • Synchron: Bei einer synchron stattfindenden Veranstaltung sind Sie und Ihre Studierenden gleichzeitig in einem virtuellen Raum oder auf einer Plattform anwesend.
  • Präsenz: Bei einer Veranstaltung vom Typ 'Präsenz' ist die Teilnahme am Standort der weiterbildenden Hochschule erforderlich.
Nutzung der Lernplattform Moodle
Am japanischen Recht Interessierte, die über einen Hochschulabschluss verfügen (an einer Universität oder einer Fachhochschule). Oder Personen, die die erforderliche Eignung über ihren Beruf/berufliche Vorbildung mitbringen (abgeschlossene Berufsausbildung und Tätigkeit in einem justizaffinen Beruf, bspw. Fachangestellte/r für Arbeitsmarktdienstleistungen, Justizfachangestellte/r, Notarfachanqestellte/r, Patentanwaltsfachanqestellte/r, Rechtsanwaltsfachangestellte/r, Sozialversicherungsfachangestellte/r, Steuerfach­angestellte/r, Verwaltungsfachangestellte/r).
Angebotsdauer1 bis 2 Semester
Workload30 bis 30 ECTS

Fristen und Termine

Angebotszeitraum

abgelaufen

Anmeldefrist

bis

Zugang und Zulassung

Eine Zulassung ist ausschließlich mit erstem berufsqualifizierendem Hochschulabschluss oder praktischer Erfahrung möglich.

Bei mehreren ersten Hochschulabschlüssen reicht es in der Regel einen der genannten Hochschulabschlüsse vorweisen zu können.

Bachelor/BakkalaureusMasterStaatsexamenJustizaffine Berufe, siehe "Zielgruppe"
Eine Einzelfallentscheidung kann bei Antrag auf Zulassung stattfinden.

Zu erwerbende Kompetenzen

Systematische sowie praxisnahe Kenntnisse in wesentlichen Bereichen des japanischen Rechts, insbesondere in gesetzlichen Bestimmungen, herrschenden Lehren und in der aktuellen Rechtsprechung des Privatrechts.

Anerkennung hochschulisch erbrachter Leistungen

Bei Fragen zur Anerkennung wenden Sie sich bitte an folgende Ansprechperson(en) bzw. Kontaktstelle(n)

Anrechnung außerhochschulisch erbrachter Leistungen

Keine Angabe

Individuelle Anrechnung

Individuelle Anrechnung

Qualitätssicherung

hochschulinterne Verfahren

Standorte und kooperierende Hochschulen

Hagen

Weiterbildungszentrum

Service-Center
02331 987-2444info@fernuni-hagen.deUniversitätsstraße 11
58097 Hagen
Internetseite

Ansprechpersonen und Kontaktstellen

Link IconWebseite des Angebots
Die FernUniversität ist die Uni für lebenslanges Lernen und das berufsbegleitende Studium. Sie bietet individuelle Bildungschancen und leistet damit einen wichtigen Beitrag für die moderne Wissensgesellschaft.
Prof. Dr. Ada Pellert
Rektorin der FernUniversität in Hagen
Foto: Studierende an der FernUniversität in Hagen