Recht im Immobilienerwerb und der Immobilienbewirtschaftung
Wissensgruppen und Schwerpunkte
Wissensgruppen und Wissensbereiche
Schwerpunkte
Zu den Schwerpunkten des Weiterbildungsangebotes gehören: Recht, Immobilienerwerb, Bewirtschaftung
Gesamtkosten
Die Gesamtkosten des Weiterbildungsangebots belaufen sich auf 1.390,00 Euro (1 Modul à 1.390,00 Euro).Lehr- und Lernformate
- Asynchron: Bei einem asynchronen Konzept werden die Kursmaterialien (Texte, Präsentationen, Podcasts, Screencasts, Videos) zur Verfügung gestellt und die Teilnehmer können diese zu einem anderen Zeitpunkt abrufen bzw. bearbeiten.
- Synchron: Bei einer synchron stattfindenden Veranstaltung sind Sie und Ihre Studierenden gleichzeitig in einem virtuellen Raum oder auf einer Plattform anwesend.
- Präsenz: Bei einer Veranstaltung vom Typ 'Präsenz' ist die Teilnahme am Standort der weiterbildenden Hochschule erforderlich.
Fristen und Termine
Angebotszeitraum
bis
Anmeldefrist
bis
Spätere Angebotszeiträume
Zugang und Zulassung
Eine Zulassung ist ausschließlich mit erstem berufsqualifizierendem Hochschulabschluss und praktischer Erfahrung möglich.
Bei mehreren ersten Hochschulabschlüssen reicht es in der Regel einen der genannten Hochschulabschlüsse vorweisen zu können.
Zu erwerbende Kompetenzen
Die zentralen Problemfelder des Erwerbs, der Haltung und Veräußerung von Immobilien werden anhand von zahlreichen Fällen und Praxisbeispielen dargestellt. Durch die Beschreibung wichtiger Praxisprobleme in all ihren Facetten und Ausnahmen lernen Sie, ein Problem und seine Konsequenzen von allen Seiten zu betrachten und nicht den bei juristischen Fallgestaltungen häufigen Fehler zu begehen, den Prozess nicht abzuschließen.Programmkontext
Anerkennung hochschulisch erbrachter Leistungen
Bei Fragen zur Anerkennung wenden Sie sich bitte an folgende Ansprechperson(en) bzw. Kontaktstelle(n)
Anrechnung außerhochschulisch erbrachter Leistungen
Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kompetenzen nur in Verbindung mit schulischer HZB und praktischer Erfahrung möglich
Bei Fragen zur Anrechnung wenden Sie sich bitte an folgende Ansprechperson(en) bzw. Kontaktstelle(n)
Pauschale Anrechnung
Bei mehreren Hochschulzugangsberechtigungen genügt es in der Regel eine Hochschulzugangsberechtigung vorweisen zu können.