Auditing, Finance and Taxation

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Übersicht

Studiengang
Master
keine Angabe
Hochschule Osnabrück
Osnabrück
SoSe: bis
Deutsch
11.250,00 €
Berufsbegleitend
5 Semester
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Wissensgruppen und Schwerpunkte

Wissensgruppen und Wissensbereiche

Steuern
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Der Wissensbereich gehört zur Wissensgruppe: Verwaltung, Recht, Steuern
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Schwerpunkte

Zu den Schwerpunkten des Weiterbildungsangebotes gehörenWirtschaftsrecht, Rechnungswesen, Betriebswirtschaftslehre, Steuerwesen, Controlling

Gesamtkosten

Die Gesamtkosten des Weiterbildungsangebots belaufen sich auf 11.250,00 Euro.
Studiengebühren in Höhe von 11.250 Euro (zahlbar in fünf Raten jeweils vor Semesterbeginn) plus Semesterbeitrag; Prüfungsgebühr für die Zugangsprüfung in Höhe von 150 Euro Der Semesterbeitrag setzt sich aus Studentwerks- und AStA-Beitrag sowie Verwaltungskostenbeiträge zusammen. Ein Semesterticket ist nicht enthalten. Siehe hierzu: https://www.hs-osnabrueck.de/studium/rund-ums-studium/studienorganisation/#c15968
website-icon Kostenübersicht

Lehr- und Lernformate

Berufsbegleitend
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Mitarbeiter aus Prüfungsgesellschaften, die das Wirtschaftsprüferexamen anstreben, oder die in folgenden Berufsfeldern tätig sind: - Internes und externes Rechnungswesen - Unternehmensberatung - Unternehmensorganisation - Investition und Finanzierung - Steuerabteilungen - Rechtsabteilungen - Projektarbeit und Projektmanagement
Angebotsdauer5 Semester

Fristen und Termine

Vorlesungszeit: bis
Vorlesungsbeginn: 03. März 2025 Prüfungsbeginn: 14. Juni 2025 Prüfungsende: 05. Juli 2025

Bewerbungsfristen

Deutsche und Bildungsinländer - Studienanfänger

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01.11.2024 bis 01.03.2025

An der Hochschule Osnabrück gibt es nur wenige Studienmöglichkeiten ohne örtliche Zulassungsbeschränkung (ohne NC)

Deutsche und Bildungsinländer - höhere Fachsemester

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01.11.2024 bis 01.03.2025

An der Hochschule Osnabrück gibt es nur wenige Studienmöglichkeiten ohne örtliche Zulassungsbeschränkung (ohne NC)

International Studierende aus der EU

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abgelaufen, wird ggf. nochmal angeboten

An der Hochschule Osnabrück gibt es nur wenige Studienmöglichkeiten ohne örtliche Zulassungsbeschränkung (ohne NC) Die Hochschule Osnabrück unterscheidet nicht nach EU- oder nicht EU-Ausländer sondern nach inländischer oder ausländischer Hochschulzugangsberechtigung. Siehe hierzu: https://www.hs-osnabrueck.de/studium/rund-ums-studium/bewerbung/bewerbung-mit-internationalen-zeugnissen

International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind

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abgelaufen, wird ggf. nochmal angeboten

An der Hochschule Osnabrück gibt es nur wenige Studienmöglichkeiten ohne örtliche Zulassungsbeschränkung (ohne NC) Die Hochschule Osnabrück unterscheidet nicht nach EU- oder nicht EU-Ausländer sondern nach inländischer oder ausländischer Hochschulzugangsberechtigung. Siehe hierzu: https://www.hs-osnabrueck.de/studium/rund-ums-studium/bewerbung/bewerbung-mit-internationalen-zeugnissen

Zugang und Zulassung

nur Sommersemester

Eine Zulassung ist ausschließlich mit erstem berufsqualifizierendem Hochschulabschluss und praktischer Erfahrung möglich.

Bei mehreren ersten Hochschulabschlüssen reicht es in der Regel einen der genannten Hochschulabschlüsse vorweisen zu können.

Bachelor/BakkalaureusDiplomDiplom (FH)MasterStaatsexamen
Gilt auch für die als gleichwertig anerkannten Abschlüsse
6 Monate Berufliches Praktikum im Bereich Wirtschaftsprüfung
- Erster, berufsqualifizierender Hochschulabschluss (z.B. Diplom oder Bachelor, oder 1. juristisches Staatsexamen) - Nachweis von Englisch-Sprachkenntnisse (Niveau B2 des europäischen Referenzrahmens) Bewerber*innen mit einem im Ausland abgeschlossenen vorangegangenen Studium müssen entsprechende Deutschkenntnisse auf Niveau DSH 2/C1 nachweisen. - Nachweis der bestandenen Zugangsprüfung, welche regulär an zwei Terminen im Jahr (Dezember und März) angeboten wird (weitere Informationen erhalten Sie über die Geschäftstselle des Studiengangs). Weiter müssen Sie bis Vorlesungsbeginn des ersten Semesters zusätzlich die nachfolgenden Zugangsvoraussetzungen nachweisen: - Eine mindestens sechsmonatige auf den Hochschulabschluss folgende Praxiszeit, davon drei Monate Tätigkeit gem. § 9 Abs. 1 Wirtschaftsprüferordnung und drei Monate Prüfungstätigkeit gem. § 9 Abs. 2 Wirtschaftsprüferordnung

Zu erwerbende Kompetenzen

Das Ziel des Studiengangs ist die Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten, die dem Berufsprofil des Wirtschaftsprüfers / der Wirtschaftsprüferin entsprechen. Leistungen aus dem Masterstudiengang ersetzen in den Prüfungsgebieten „Angewandte Betriebswirtschaftslehre“, „Volkswirtschaftslehre“ und „Wirtschaftsrecht“ die entsprechenden Prüfungen des Wirtschaftsprüfungsexamens. Absolventinnen und Absolventen können daher das Wirtschaftsprüfungsexamen in verkürzter Form ablegen.

Standorte und kooperierende Hochschulen

Osnabrück

Ansprechpersonen und Kontaktstellen

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Zentrale Studienberatung (ZSB)
0541 969-4999info@zsb-os.deNeuer Graben 27
49076 Osnabrück
Internetseite
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