Pharmarecht

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Übersicht

Studiengang
Master
keine Angabe
Philipps-Universität Marburg
Marburg
SoSe: bis WS: bis
Deutsch
19.800,00 €
Berufsbegleitend
4 Semester

Wissensgruppen und Schwerpunkte

Wissensgruppen und Wissensbereiche

Recht
Der Wissensbereich gehört zur Wissensgruppe: Verwaltung, Recht, Steuern
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Schwerpunkte

Zu den Schwerpunkten des Weiterbildungsangebotes gehörenFragen des Gewerblichen Rechtsschutzes, insbesondere bezüglich pharma-rechtlicher Besonderheiten, Vermittlung vertiefter Kenntnisse im Pharmarecht, Fragen der Qualitätssicherung, Compliance und Haftung, Überblick über verwandte Themengebiete, Methodische Bearbeitung von Rechtsfragen im Pharmarecht, Vermittlung der Grundlagen pharmawirtschaftlicher Zusammenhänge (zB Fragen des Erstattungsrechts)

Gesamtkosten

Die Gesamtkosten des Weiterbildungsangebots belaufen sich auf 19.800,00 Euro (4 Semester à 4.950,00 Euro).
Der berufsbegleitende weiterbildende Masterstudiengang "Pharmarecht" ist gemäß § 20 Abs. 5 des HHG gebührenpflichtig. Die Gesamtsumme kann in vier Raten i.H.v. 5.500 beglichen werden, die jeweils zu Beginn eines Semesters fällig werden. Frühbucherrabatt: Bei einer verbindlichen Anmeldung bis zum 30.4. erhalten Sie einen Rabatt von 10% des Gesamtbetrages. Die vier Raten würden sich sodann auf €4.950 reduzieren.
Kostenübersicht

Lehr- und Lernformate

Berufsbegleitend
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Der Studiengang ist speziell auf Berufstätige zugeschnitten und erlaubt den Teilnehmenden, dem Studium neben einer Vollzeitbeschäftigung nachzugehen. Er richtet sich an Juristen, Wirtschaftswissenschaftler, Pharmazeuten, Mediziner und Naturwissenschaftler.
Angebotsdauer4 Semester

Fristen und Termine

Vorlesungszeit

Zulassungssemester: nur WintersemesterVorlesungszeit: bis
Die Bewerbungsfristen für Studiengänge an der Philipps-Universität Marburg können Sie unserer Hochschul-Homepage unter folgendem Link entnehmen: www.uni-marburg.de/de/studium/bewerbung/bewerbungsfristen Die Semestertermine finden Sie hier: https://www.uni-marburg.de/de/studium/studienorganisation/semestertermine

Bewerbungsfristen

Deutsche und Bildungsinländer - Studienanfänger

Die Bewerbungsfristen für Studiengänge an der Philipps-Universität Marburg können Sie unserer Hochschul-Homepage unter folgendem Link entnehmen: www.uni-marburg.de/de/studium/bewerbung/bewerbungsfristen

Deutsche und Bildungsinländer - höhere Fachsemester

Die Bewerbungsfristen für Studiengänge an der Philipps-Universität Marburg können Sie unserer Hochschul-Homepage unter folgendem Link entnehmen: www.uni-marburg.de/de/studium/bewerbung/bewerbungsfristen

International Studierende aus der EU

Die Bewerbungsfristen für Studiengänge an der Philipps-Universität Marburg können Sie unserer Hochschul-Homepage unter folgendem Link entnehmen: www.uni-marburg.de/de/studium/bewerbung/bewerbungsfristen

International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind

Die Bewerbungsfristen für Studiengänge an der Philipps-Universität Marburg können Sie unserer Hochschul-Homepage unter folgendem Link entnehmen: www.uni-marburg.de/de/studium/bewerbung/bewerbungsfristen

Voraussetzungen (Zugang und Zulassung)

Eine Zulassung ist ausschließlich mit erstem berufsqualifizierendem Hochschulabschluss und praktischer Erfahrung möglich.

Bei mehreren ersten Hochschulabschlüssen reicht es in der Regel einen der genannten Hochschulabschlüsse vorweisen zu können.

Bachelor/BakkalaureusDiplomMagisterMasterStaatsexamen
Gilt auch für die als gleichwertig anerkannten Abschlüsse
1 Jahr Berufserfahrung
(1) Allgemeine Zugangsvoraussetzung für den Weiterbildungsmasterstudiengang ist 1. der Nachweis des Abschlusses eines fachlich einschlägigen Staatsexamens, Diploms oder Bachelor- bzw. Masterstudienganges im Bereich Rechtswissenschaften, Wirtschaftswissenschaften, Pharmazie, Medizin, Naturwissenschaften oder der Nachweis eines vergleichbaren in- oder ausländischen berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses. Durch diesen Abschluss müssen vorbehaltlich der Regelung in § 4 Abs. 4 der Prüfungsordnung insgesamt mindestens 240 Leistungspunkte (LP) erworben worden sein, und 2. eine einschlägige Berufserfahrung von nicht unter einem Jahr.

Zu erwerbende Kompetenzen

Der weiterbildende Masterstudiengang vermittelt das Wissen über die rechtlichen und praktischen Grundlagen im Bereich des Gesundheitssystems, soweit Arzneimittel oder Medizinprodukte betroffen sind. Der Masterstudiengang „Pharmarecht“ will die Studierenden qualifizieren, auch komplexe Sachverhalte im Kontext des gesamten Gesundheitswesens fachübergreifend bewerten und einer sachgerechten Lösung zuführen zu können.

Qualitätssicherung

Programmakkreditiert

Standorte und kooperierende Hochschulen

Marburg

Ansprechpersonen und Kontaktstellen

Link IconWebseite des Angebots
Die Uni Marburg bietet sehr gute Voraussetzungen für vielseitigen Austausch, auch zwischen den Disziplinen. Denn nur gemeinsam können wir Lösungen für die Herausforderungen unserer Zeit finden.
Prof. Dr. Thomas Nauss
Präsident der Philipps-Universität Marburg
Foto: Blick auf Marburg und die Neue Universitätsbibliothek