Pharmarecht
Wissensgruppen und Schwerpunkte
Wissensgruppen und Wissensbereiche
Schwerpunkte
Zu den Schwerpunkten des Weiterbildungsangebotes gehören: Fragen des Gewerblichen Rechtsschutzes, insbesondere bezüglich pharma-rechtlicher Besonderheiten, Vermittlung vertiefter Kenntnisse im Pharmarecht, Fragen der Qualitätssicherung, Compliance und Haftung, Überblick über verwandte Themengebiete, Methodische Bearbeitung von Rechtsfragen im Pharmarecht, Vermittlung der Grundlagen pharmawirtschaftlicher Zusammenhänge (zB Fragen des Erstattungsrechts)
Gesamtkosten
Die Gesamtkosten des Weiterbildungsangebots belaufen sich auf 22.000,00 Euro (4 Semester à 5.500,00 Euro).Lehr- und Lernformate
Fristen und Termine
Bewerbungsfristen
Deutsche und Bildungsinländer - Studienanfänger
Die Bewerbungsfristen für Studiengänge an der Philipps-Universität Marburg können Sie unserer Hochschul-Homepage unter folgendem Link entnehmen: https://www.uni-marburg.de/de/studium/vor-dem-studium/bewerben-und-einschreiben/bewerbung-formalia-fristen/bewerbungsfristen
Deutsche und Bildungsinländer - höhere Fachsemester
Die Bewerbungsfristen für Studiengänge an der Philipps-Universität Marburg können Sie unserer Hochschul-Homepage unter folgendem Link entnehmen: https://www.uni-marburg.de/de/studium/vor-dem-studium/bewerben-und-einschreiben/bewerbung-formalia-fristen/bewerbungsfristen
International Studierende aus der EU
Die Bewerbungsfristen für Studiengänge an der Philipps-Universität Marburg können Sie unserer Hochschul-Homepage unter folgendem Link entnehmen: https://www.uni-marburg.de/de/studium/vor-dem-studium/bewerben-und-einschreiben/bewerbung-formalia-fristen/bewerbungsfristen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
Die Bewerbungsfristen für Studiengänge an der Philipps-Universität Marburg können Sie unserer Hochschul-Homepage unter folgendem Link entnehmen: https://www.uni-marburg.de/de/studium/vor-dem-studium/bewerben-und-einschreiben/bewerbung-formalia-fristen/bewerbungsfristen
Zugang und Zulassung
nur Wintersemester
Eine Zulassung ist ausschließlich mit erstem berufsqualifizierendem Hochschulabschluss und praktischer Erfahrung möglich.
Bei mehreren ersten Hochschulabschlüssen reicht es in der Regel einen der genannten Hochschulabschlüsse vorweisen zu können.
Zu erwerbende Kompetenzen
Der weiterbildende Masterstudiengang vermittelt das Wissen über die rechtlichen und praktischen Grundlagen im Bereich des Gesundheitssystems, soweit Arzneimittel oder Medizinprodukte betroffen sind. Der Masterstudiengang „Pharmarecht“ will die Studierenden qualifizieren, auch komplexe Sachverhalte im Kontext des gesamten Gesundheitswesens fachübergreifend bewerten und einer sachgerechten Lösung zuführen zu können.Qualitätssicherung
Standorte und kooperierende Hochschulen
Weiterbildungszentrum
35037 MarburgInternetseite