Rechtspsychologie mit dem Schwerpunkt Psychologie im Straf- und Maßregelvollzug
Wissensgruppen und Schwerpunkte
Wissensgruppen und Wissensbereiche
Gesamtkosten
Die Gesamtkosten des Weiterbildungsangebots belaufen sich auf 10.000,00 Euro (2 Jahre à 5.000,00 Euro). KostenübersichtLehr- und Lernformate
Berufsbegleitend
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Psycholog*innen, die bereits in anderen Praxisfeldern tätig sind oder Berufseinsteiger*innen, die nach einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss im Fach Psychologie und einer Praxisphase eine Weiterqualifikation für das Berufsfeld Rechtspsychologie anstreben.
Angebotsdauer: 4 Semester
Fristen und Termine
Vorlesungszeit: bis
Bewerbungsfristen
Deutsche und Bildungsinländer - Studienanfänger
Keine einheitlichen Bewerbungsfristen in den weiterführenden Studiengängen, bitte Websites der Studiengänge beachten.
Deutsche und Bildungsinländer - höhere Fachsemester
Keine einheitlichen Bewerbungsfristen in den weiterführenden Studiengängen, bitte Websites der Studiengänge beachten.
International Studierende aus der EU
Keine einheitlichen Bewerbungsfristen in den weiterführenden Studiengängen, bitte Websites der Studiengänge beachten.
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
Keine einheitlichen Bewerbungsfristen in den weiterführenden Studiengängen, bitte Websites der Studiengänge beachten.
Zugang und Zulassung
nur Wintersemester
Eine Zulassung ist ausschließlich mit erstem berufsqualifizierendem Hochschulabschluss und praktischer Erfahrung möglich.
Bei mehreren ersten Hochschulabschlüssen reicht es in der Regel einen der genannten Hochschulabschlüsse vorweisen zu können.
Bachelor/BakkalaureusDiplomMaster
1 Jahr Berufserfahrung im Bereich Psychologie
Zu erwerbende Kompetenzen
Die Rechtspsychologie setzt sich mit der Anwendung psychologischer Theorien, Methoden und Erkenntnisse auf das Rechtswesen auseinander. Sie umfasst die forensische (gerichtliche) Psychologie und die Kriminalpsychologie, aber auch Themenbereiche, die keiner dem Recht „dienenden“ Funktion zugeordnet werden können. Dies sind bspw. die Analyse der rechtlichen Verwendung von psychologischen Konzepten wie „Wille“ oder „Vorsatz“ oder die Psychologie der richterlichen Urteilsbildung.Standorte und kooperierende Hochschulen
Bonn