Aktuelles Betäubungsmittelstrafrecht (unter Einbeziehung des CanG)
Wissensgruppen und Schwerpunkte
Wissensgruppen und Wissensbereiche
Gesamtkosten
Die Gesamtkosten des Weiterbildungsangebots belaufen sich auf 150,00 Euro (1 Kurs à 150,00 Euro).Lehr- und Lernformate
Tageskurs
Anerkennung gem. § 15 FAO: Strafrecht
Das Seminar umfasst 5 Zeitstunden. Eine Teilnahmebescheinigung wird erteilt.
Teilnahmegebühr: 150,00 € (einschließl. Getränke und Seminarunterlagen)
Hybrid
Referenten: Prof. Dr. Mustafa Temmuz Oğlakcıoğlu
Das Seminar wird hybrid angeboten. Sie können entweder präsent im Juridicum teilnehmen oder online über Zoom. Der link hierfür wird Ihnen kurz vor der Veranstaltung zugeschickt.
Die Veranstaltung soll nach einem knappen Einstieg in die Materie des Betäubungsmittelstrafrechts, neuere Entwicklungen und aktuelle Rechtsprechung zu den §§ 29 ff. komprimiert darstellen. Neben der Vermittlung des materiellen Rechts wird auch auf typische prozessuale Probleme des Betäubungsmittelstrafrechts eingegangen. Sollte das von der Bundesregierung geplante Cannabisgesetz – wie geplant - bis Mitte 2024 in Kraft treten, wird die Fortbildung auch eine Einführung in das neue Regelwerk umfassen, um im Anschluss absehbare materiell-rechtliche Problemstellungen im Bereich des CanG mit den Teilnehmenden zu besprechen.
Angebotsdauer: 6 bis 6 Stunden
Fristen und Termine
Angebotszeitraum
bis
Datum: 27. September 2024 Zeit: 14:00 – 19:30
Anmeldefrist
bis
Zugang und Zulassung
Für den Zugang und die Zulassung müssen Sie keine besonderen Voraussetzungen erfüllen. Bei Bachelorstudiengängen benötigen Sie in der Regel eine schulische Hochschulzugangsberechtigung.
Zu erwerbende Kompetenzen
Die Veranstaltung soll neuere Entwicklungen und aktuelle Rechtsprechung zu den §§ 29 ff. komprimiert darstellen. Neben der Vermittlung des materiellen Rechts wird auch auf typische prozessuale Probleme des Betäubungsmittelstrafrechts eingegangen. Sollte das geplante Cannabisgesetz in Kraft treten, wird die Fortbildung auch eine Einführung in das neue Regelwerk umfassen, um im Anschluss absehbare materiell-rechtliche Problemstellungen im Bereich des CanG mit den Teilnehmenden zu besprechen.Standorte und kooperierende Hochschulen
Erlangen
Weiterbildungszentrum
Campus Wissenschaftliche Weiterbildung (CWW)
09131 85-25870cww@zuv.uni-erlangen.deHenkestraße 9191052 ErlangenInternetseite
Ansprechpersonen und Kontaktstellen
Forschen beginnt nicht erst während der Promotion. Viele Fragestellungen verlangen vor allem mutiges Denken – das ist auch im Studium schon erlaubt.
Prof. Dr.-Ing. Joachim Hornegger
Präsident der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg![Universität Erlangen-Nürnberg Universität Erlangen-Nürnberg](/file/medium_Hochschulkompass_FAU_2_7a782e9ce3.jpg)