Aktuelles Betäubungsmittelstrafrecht (unter Einbeziehung des CanG)

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Übersicht

Weiterbildungsangebot ohne Prüfung
ohne Abschluss, ggf. mit Teilnahmebescheinigung
Umrechnung in ECTS auf Antrag möglich
Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
Erlangen
bis
Deutsch
150,00 €
Tageskurs
6 bis 6 Stunden

Wissensgruppen und Schwerpunkte

Wissensgruppen und Wissensbereiche

Recht
Der Wissensbereich gehört zur Wissensgruppe: Verwaltung, Recht, Steuern
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Gesamtkosten

Die Gesamtkosten des Weiterbildungsangebots belaufen sich auf 150,00 Euro (1 Kurs à 150,00 Euro).

Lehr- und Lernformate

Tageskurs
Anerkennung gem. § 15 FAO: Strafrecht Das Seminar umfasst 5 Zeitstunden. Eine Teilnahmebescheinigung wird erteilt. Teilnahmegebühr: 150,00 € (einschließl. Getränke und Seminarunterlagen) Hybrid Referenten: Prof. Dr. Mustafa Temmuz Oğlakcıoğlu
Das Seminar wird hybrid angeboten. Sie können entweder präsent im Juridicum teilnehmen oder online über Zoom. Der link hierfür wird Ihnen kurz vor der Veranstaltung zugeschickt. Die Veranstaltung soll nach einem knappen Einstieg in die Materie des Betäubungsmittelstrafrechts, neuere Entwicklungen und aktuelle Rechtsprechung zu den §§ 29 ff. komprimiert darstellen. Neben der Vermittlung des materiellen Rechts wird auch auf typische prozessuale Probleme des Betäubungsmittelstrafrechts eingegangen. Sollte das von der Bundesregierung geplante Cannabisgesetz – wie geplant - bis Mitte 2024 in Kraft treten, wird die Fortbildung auch eine Einführung in das neue Regelwerk umfassen, um im Anschluss absehbare materiell-rechtliche Problemstellungen im Bereich des CanG mit den Teilnehmenden zu besprechen.
Angebotsdauer6 bis 6 Stunden

Fristen und Termine

Angebotszeitraum

bis

Datum: 27. September 2024 Zeit: 14:00 – 19:30

Anmeldefrist

bis

Zugang und Zulassung

Für den Zugang und die Zulassung müssen Sie keine besonderen Voraussetzungen erfüllen. Bei Bachelorstudiengängen benötigen Sie in der Regel eine schulische Hochschulzugangsberechtigung.

Zu erwerbende Kompetenzen

Die Veranstaltung soll neuere Entwicklungen und aktuelle Rechtsprechung zu den §§ 29 ff. komprimiert darstellen. Neben der Vermittlung des materiellen Rechts wird auch auf typische prozessuale Probleme des Betäubungsmittelstrafrechts eingegangen. Sollte das geplante Cannabisgesetz in Kraft treten, wird die Fortbildung auch eine Einführung in das neue Regelwerk umfassen, um im Anschluss absehbare materiell-rechtliche Problemstellungen im Bereich des CanG mit den Teilnehmenden zu besprechen.

Standorte und kooperierende Hochschulen

Erlangen

Weiterbildungszentrum

Campus Wissenschaftliche Weiterbildung (CWW)
09131 85-25870cww@zuv.uni-erlangen.deHenkestraße 91
91052 Erlangen
Internetseite

Ansprechpersonen und Kontaktstellen

Link IconWebseite des Angebots
Forschen beginnt nicht erst während der Promotion. Viele Fragestellungen verlangen vor allem mutiges Denken – das ist auch im Studium schon erlaubt.
Prof. Dr.-Ing. Joachim Hornegger
Präsident der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
Universität Erlangen-Nürnberg