Baurecht und Baubegleitung - von der Projektentwicklung bis zur Streitbeilegung
Wissensgruppen und Schwerpunkte
Wissensgruppen und Wissensbereiche
Schwerpunkte
Zu den Schwerpunkten des Weiterbildungsangebotes gehören: Überblick über die rechtlichen Nebengebiete der Projektentwicklicklung und Baubegleitung, Methodengerechte Anwendung des Bauprozessrechts u. der Möglichkeiten außergerichtl. Streitbeilegung, Vermittlung vertiefter Kenntnisse im Bau- und Architektenrecht, Vermittlung der Grundlagen der baurechtlichen Betriebswirtschaftslehre, Öffentlich-rechtliche Grundlagen für komplexe Bauvorhaben, Methodische Bearbeitung von Rechtsfragen im Bau- und Architektenrecht
Gesamtkosten
Die Gesamtkosten des Weiterbildungsangebots belaufen sich auf 19.800,00 Euro (4 Semester à 4.950,00 Euro).Lehr- und Lernformate
Fristen und Termine
Vorlesungszeit
Bewerbungsfristen
Deutsche und Bildungsinländer - Studienanfänger
Die Bewerbungsfristen für Studiengänge an der Philipps-Universität Marburg können Sie unserer Hochschul-Homepage unter folgendem Link entnehmen: www.uni-marburg.de/de/studium/bewerbung/bewerbungsfristen
Deutsche und Bildungsinländer - höhere Fachsemester
Die Bewerbungsfristen für Studiengänge an der Philipps-Universität Marburg können Sie unserer Hochschul-Homepage unter folgendem Link entnehmen: www.uni-marburg.de/de/studium/bewerbung/bewerbungsfristen
International Studierende aus der EU
Die Bewerbungsfristen für Studiengänge an der Philipps-Universität Marburg können Sie unserer Hochschul-Homepage unter folgendem Link entnehmen: www.uni-marburg.de/de/studium/bewerbung/bewerbungsfristen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
Die Bewerbungsfristen für Studiengänge an der Philipps-Universität Marburg können Sie unserer Hochschul-Homepage unter folgendem Link entnehmen: www.uni-marburg.de/de/studium/bewerbung/bewerbungsfristen
Voraussetzungen (Zugang und Zulassung)
Eine Zulassung ist ausschließlich mit erstem berufsqualifizierendem Hochschulabschluss und praktischer Erfahrung möglich.
Bei mehreren ersten Hochschulabschlüssen reicht es in der Regel einen der genannten Hochschulabschlüsse vorweisen zu können.