Aktuelles Betäubungsmittelstrafrecht (unter Einbeziehung des CanG)
Wissensgruppen und Schwerpunkte
Wissensgruppen und Wissensbereiche
Gesamtkosten
Die Gesamtkosten des Weiterbildungsangebots belaufen sich auf 150,00 Euro (1 Kurs à 150,00 Euro).Lehr- und Lernformate
Tageskurs
Anerkennung gem. § 15 FAO: Strafrecht
5 Zeitstunden mit Teilnahmebescheinigung
Teilnahmegebühr: 150,00 €
Referenten: RiOLG Prof. Dr. Mustafa Temmuz Oğlakcıoğlu, Universität des Saarlandes; RA und FAStr Patrick Welke, Heidelberg
Das Seminar wird hybrid angeboten. Sie können entweder präsent im Juridicum teilnehmen oder online über Zoom. Der link hierfür wird Ihnen kurz vor der Veranstaltung zugeschickt.
Angebotsdauer: 5 Stunden
Fristen und Termine
Angebotszeitraum
–
Datum: 14. November 2025 Zeit: 14:00 – 19:30
Anmeldefrist
Zugang und Zulassung
Für den Zugang und die Zulassung müssen Sie keine besonderen Voraussetzungen erfüllen. Bei Bachelorstudiengängen benötigen Sie in der Regel eine schulische Hochschulzugangsberechtigung.
Zu erwerbende Kompetenzen
Knapper Einstieg in die Materie des Betäubungsmittelstrafrechts, neuere Entwicklungen und aktuelle Rechtsprechung zu den §§ 29 ff. Neben der Vermittlung des materiellen Rechts wird auf typische prozessuale Probleme des Betäubungsmittelstrafrechts eingegangen. Sollte das geplante Cannabisgesetz bis Mitte 2024 in Kraft treten, wird die Fortbildung auch eine Einführung in das neue Regelwerk umfassen, um im Anschluss absehbare materiell-rechtliche Problemstellungen im Bereich des CanG zu besprechen.Standorte und kooperierende Hochschulen
Erlangen
Ansprechpersonen und Kontaktstellen
Campus Wissenschaftliche Weiterbildung (CWW)
09131 85-25870cww@zuv.uni-erlangen.deHenkestraße 9191052 ErlangenInternetseite
Forschen beginnt nicht erst während der Promotion. Viele Fragestellungen verlangen vor allem mutiges Denken – das ist auch im Studium schon erlaubt.
Prof. Dr.-Ing. Joachim Hornegger
Präsident der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg