Arbeitsrecht: Einführung und Grundlagen
Wissensgruppen und Schwerpunkte
Wissensgruppen und Wissensbereiche
Schwerpunkte
Zu den Schwerpunkten des Weiterbildungsangebotes gehören: Einstellungs- und Auswahlverfahren, Materielles Recht und Prozessrecht, Vertragsschluss, Anfechtung, Grenzen der Vertragsfreiheit, Befristung, Diskriminierungsverbot, Folgen des digitalen Wandels, Arbeitszeitmodelle, Teilzeit, Homeoffice, Aufhebungsvertrag, Arbeitsvertragsgestaltung, Regelungsgebiete und Rechtsquellen des Arbeitsrechts, Gestaltungsfaktoren, Arbeitszeit, Freistellung, Arbeitnehmerüberlassung, Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis, Direktionsrecht, Arbeitnehmerhaftung, Arbeitsschutz, Urlaub, Elternzeit, Entgeltfortzahlung, Kündigungsschutzrecht und Arbeitsgerichtverfahren, Beendigungsformen, Befristung, Outsourcing, Abmahnung, Mitwirkungsrechte des Betriebsrates, Grundzüge des arbeitsgerichtlichen Verfahrens, Kollektives Arbeitsrecht, Tarifrecht, Rolle der Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände, Arbeitskampf, Betriebsverfassungsrecht: Beteiligung des Betriebsrats bei Kündigung, Betriebsänderung; Praxisfälle
Gesamtkosten
Die Gesamtkosten des Weiterbildungsangebots belaufen sich auf 1.270,00 Euro.Lehr- und Lernformate
- Asynchron: Bei einem asynchronen Konzept werden die Kursmaterialien (Texte, Präsentationen, Podcasts, Screencasts, Videos) zur Verfügung gestellt und die Teilnehmer können diese zu einem anderen Zeitpunkt abrufen bzw. bearbeiten.
- Synchron: Bei einer synchron stattfindenden Veranstaltung sind Sie und Ihre Studierenden gleichzeitig in einem virtuellen Raum oder auf einer Plattform anwesend.
- Präsenz: Bei einer Veranstaltung vom Typ 'Präsenz' ist die Teilnahme am Standort der weiterbildenden Hochschule erforderlich.
Fristen und Termine
Angebotszeitraum
bis
Anmeldefrist
bis
Die Plätze werden in der Reihenfolge des Anmeldungseingangs vergeben.
Voraussetzungen (Zugang und Zulassung)
Eine Zulassung ist ausschließlich mit erstem berufsqualifizierendem Hochschulabschluss und praktischer Erfahrung möglich.
Bei mehreren ersten Hochschulabschlüssen reicht es in der Regel einen der genannten Hochschulabschlüsse vorweisen zu können.