Voraussetzungen für ein Aufstiegsstipendium
Gefördert werden Fachkräfte mit Berufsausbildung und Berufserfahrung, die ein Erststudium in Voll- oder Teilzeit an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule aufnehmen. Eine Altersgrenze gibt es hierbei nicht. Die Anzahl der Aufstiegsstipendien, die jedes Jahr vergeben werden dürfen, ist gesetzlich vorgeschrieben und beträgt 1000.
Wer sich auf ein Aufstiegsstipendium bewerben möchte, muss eine abgeschlossene Berufsausbildung und mindestens zwei Jahre Berufserfahrung haben sowie besondere berufliche Leistungen belegen. Als Beleg gilt unter anderem:
- eine überdurchschnittliche Abschlussprüfung (mindestens 87 Punkte bzw. Durchschnittsnote 1,9), oder
- ein begründeter Vorschlag des / der Arbeitgeber:in oder der Berufsschule, oder
- Platz eins bis drei bei einem beruflichen überregionalen Leistungswettbewerb.
Ein Aufstiegsstipendium beantragen
Ein Aufstiegsstipendium beantragen Sie bei der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB), die im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung das Stipendienprogramm betreut. Die Bewerbung für ein Aufstiegsstipendium erfolgt in drei Schritten:
- 1Zunächst füllen Sie einen Online-Fragebogen aus, der dann daraufhin geprüft wird, ob Sie die grundlegenden Voraussetzungen für ein Aufstiegsstipendium erfüllen.
- 2Haben Sie die erste Stufe überstanden, erhalten Sie einen weiteren Online-Fragebogen, mit dem Ihre Kompetenzen durch ein Expertenteam geprüft werden.
- 3Wenn Sie auch diese Hürde genommen haben, werden Sie zu einem persönlichen Auswahlgespräch eingeladen.
Die Bewerbung auf ein Aufstiegsstipendium ist bereits vor dem Studienbeginn möglich. Wenn Sie dabei erfolgreich sind, haben Sie ein Jahr Zeit Ihr Studium zu beginnen – die Förderung startet mit der Einschreibung für ein Studienprogramm. Die Startseite zur Online-Bewerbung finden Sie hier.
Förderhöhe des Aufstiegsstipendiums
Für die Förderhöhe ist entscheidend, ob es sich um ein Vollzeitstudium oder um ein berufsbegleitendes Studium bzw. Teilzeitstudium handelt. Studierende im Vollzeitstudium bekommen monatlich 861 Euro (und dazu zweckgebunden 80 Euro für die Anschaffung von Büchern). Zusätzlich kann bei einem Vollzeitstudium ein Betreuungszuschuss für eigene Kinder beantragt werden, sodass für jedes Kind unter 14 Jahren noch einmal 150 Euro dazukommen. Wer sich für einen berufsbegleitenden Studiengang entscheidet, kann mit einer einkommensunabhängigen pauschalen Förderung in Höhe von 2.700 Euro im Jahr rechnen.
Weitere Informationen zum Aufstiegsstipendium gibt die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB).