Eine Förderung ist für fachliche Weiterbildungen und Aufstiegsfortbildungen, fachübergreifende Weiterbildungen wie Softwarekurse oder Intensivsprachkurse sowie für ein ein berufsbegleitenden Studium, das auf der Ausbildung oder der aktuellen Berufstätigkeit aufbaut, möglich. Die Förderung und Finanzierung eines Vollzeitstudium ist hingegen mit dem Weiterbildungsstipendium nicht möglich, dafür eignet sich beispielsweise das Aufstiegsstipendium oder das Aufstiegs-BAföG.
Voraussetzungen für ein Weiterbildungsstipendium
Förderberechtigt sind junge Fachkräfte unter 25 Jahren, die ihre Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen haben. Weitere Voraussetzungen für ein Weiterbildungsstipendium sind
- Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf,
- überdurchschnittlich gute Berufsabschlussprüfung (mindestens 87 Punkte bzw. Durchschnittsnote 1,9), oder
- erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen Leistungswettbewerb (Platz eins bis drei), oder
- begründeter Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule.
Die Aufnahme in das Förderprogramm ist bis zum Alter von 24 Jahren möglich. Wenn ein Freiwilligendienst, Elternzeit oder andere Auszeiten aus wichtigem Grund nachgewiesen werden können, kann die Aufnahme in das Förderprogramm auch bis zu drei Jahre später erfolgen.
Wie fördert das Weiterbildungsstipendium?
Mit dem Weiterbildungsstipendium können Sie einen Zuschuss von bis zu 8.100 Euro für beliebig viele Weiterbildungen erhalten, wobei Sie bei jeder geförderten Weiterbildung einen Eigenanteil von zehn Prozent aufbringen müssen, der aber nicht auf die förderfähige Gesamtsumme angerechnet wird.
Wichtig ist, dass Ihre Aufnahme in das Weiterbildungsstipendium vor dem Beginn Ihrer Weiterbildungsmaßnahme erfolgen muss, da ansonsten die Maßnahme ggf. nicht gefördert werden kann.
Darüber hinaus sollten Sie beachten, dass mit der Aufnahme in das Förderprogramm die auf maximal drei Jahre begrenzte Förderung beginnt.
Zusätzliche Informationen zum Weiterbildungsstipendium finden Sie hier.