Mit dem Bildungsgutschein übernimmt die Bundesagentur für Arbeit die Weiterbildungskosten, wenn die Weiterbildung für eine berufliche (Wieder-)Eingliederung notwendig ist, oder die Fortbildung dazu beiträgt, drohende Arbeitslosigkeit zu verhindern. Der Bildungsgutschein kommt auch dann in Frage, wenn mit Hilfe der Weiterbildung ein fehlender Berufsabschluss nachgeholt wird.
Was und bis zu welchem Betrag fördert der Bildungsgutschein?
Die Agentur für Arbeit übernimmt mit dieser Förderung von Weiterbildung bestimmte Kosten, die durch Lehrgänge und Kurse auftreten. Dazu können gehören:
- Kursgebühren
- Kosten für eine Unterkunft
- Kosten für Verpflegung
- Fahrtkosten
- Kosten für Kinderbetreuung
Wichtig zu wissen: Ein Bildungsgutschein ist immer individuell, zeitlich begrenzt und auf ein bestimmtes Qualifikationsziel in einer bestimmten Region zugeschnitten. Einen Rechtsanspruch auf einen Bildungsgutschein gibt es zudem nicht. Weitere Informationen finden Sie hier bei der Agentur für Arbeit.
Voraussetzungen für einen Bildungsgutschein
Die Notwendigkeit der Weiterbildungsmaßnahme und die Qualität des Bildungsangebots sind die wichtigsten Voraussetzungen, um einen Bildungsgutschein zu erhalten. Zudem ist ein individuelles Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter verpflichtend.
Konkret bedeutet das, dass die Weiterbildungsmaßnahme nachvollziehbar dafür sorgen kann, dass Arbeitslosigkeit beendet oder abgewendet wird. Auch die Möglichkeit, einen fehlenden Berufsabschluss nachholen zu können, kann zu einer Genehmigung eines Bildungsgutscheins führen.
Um möglichst zielführend zu fördern, gibt es Bildungsgutscheine nur für offiziell zugelassene Bildungsträger:innen und ihre Weiterbildungsangebote.