Foto: Künstler in seinem Atelier
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Aufstiegs-BAföG

Voraussetzungen und Förderhöhe.

Geförderte Weiterbildung ist auch bei beruflichen Aufstiegsfortbildungen möglich. Für das alters-, einkommens- und vermögensunabhängige Aufstiegs-BAföGs kommen über 700 Fortbildungen in Frage, die zu einem höheren Abschluss führen, als der Abschluss, den Sie bereits haben, beispielsweise zum/zur Meister :in, Erzieher :in, Betriebswirt :in, Steuerfachwirt :in, Programmierer :in, Fachkrankenpfleger :in.


Voraussetzungen für das Aufstiegs-BAföG

Das Aufstiegs-Bafög richtet sich – ohne Altersbeschränkung – an Arbeitnehmer :innen, Berufsrückkehrer :innen, Selbstständige und andere Personen mit Berufserfahrung. Um es erfolgreich beantragen zu können, müssen sie bereits über eine abgeschlossene Erstausbildung verfügen.

Auch Abiturient :innen mit Berufserfahrung, Personen mit einem abgeschlossenen Bachelorstudium oder vergleichbarem Hochschulabschluss sowie Studienabbrecher:innen können Aufstiegs-BAföG beantragen, wenn sie die nötigen Voraussetzungen erfüllen. Welche Voraussetzungen dies sind, hängt von der jeweiligen Zulassungsordnung der Aufstiegsfortbildung ab. Falls Sie über einen Masterabschluss oder einen vergleichbaren Hochschulabschluss verfügen, können Sie kein Aufstiegs-BAföG beantragen.

Die geförderte Fortbildungsmaßnahme zur Aufstiegsqualifizierung muss dabei mindestens 200 (Teilzeit) beziehungsweise 400 Unterrichtsstunden (Vollzeit) umfassen.

Weitere Fördermöglichkeiten

  • Foto: Ein Mann sitzt in einer Bibliothek

    Bildungsgutschein

    Mit der Agentur für Arbeit auf seine Weiterbildungskosten kommen.

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  • Foto: Zwei Damen die nach oben zeigen

    Aufstiegs-Stipendium

    Geld für das Erststudium für erstklassig Ausgebildete.

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  • Foto: Zwei Männer in einer Arbeitssituation

    WEITER.BILDUNG

    Für Arbeitgeber:innen, die gutes Personal besser machen möchten.

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Förderhöhe des Aufstiegs-BAföG

Die Förderung setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen, einer Kombination von Zuschüssen und Darlehen. Die Förderhöhe für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren kann beim Aufstiegs-BAföG mit bis zu 15.000 Euro gefördert werden, 50 Prozent in Form eines Zuschusses, der nicht zurückgezahlt werden muss, für die anderen 50 Prozent erhalten Sie ein Angebot für ein zinsgünstiges Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Mehr Infos gibt das Bundesministerium für Bildung und Forschung.

Materialkosten können mit bis zu 50 Prozent der notwendigen Kosten und maximal 2.000 Euro gefördert werden. Auch hier können Sie zusätzlich ein Angebot der KfW für ein zinsgünstiges Darlehen erhalten.

Im Rahmen des Aufstiegs-BAföG ist auch eine finanzielle Förderung des Lebensunterhalts möglich. Deren Höhe richtet sich nach der jeweiligen Lebenssituation des / der Antragsteller:in und wird als nicht zurückzuzahlender Zuschuss gewährt.

Foto: Zwei Studierende an einem Tisch

Wann muss ich Aufstiegs-BAföG zurückzahlen?

Die Rückzahlungsfrist für die im Rahmen des Aufstiegs-BAföGs gewährten Darlehens beträgt zehn Jahre. Mit dem Abschluss Ihrer Fortbildung und einer zinslosen Karenz-Zeit von maximal sechs Jahren beginnt diese Frist.


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