Voraussetzungen für das Aufstiegs-BAföG
Das Aufstiegs-Bafög richtet sich – ohne Altersbeschränkung – an Arbeitnehmer :innen, Berufsrückkehrer :innen, Selbstständige und andere Personen mit Berufserfahrung. Um es erfolgreich beantragen zu können, müssen sie bereits über eine abgeschlossene Erstausbildung verfügen.
Auch Abiturient :innen mit Berufserfahrung, Personen mit einem abgeschlossenen Bachelorstudium oder vergleichbarem Hochschulabschluss sowie Studienabbrecher:innen können Aufstiegs-BAföG beantragen, wenn sie die nötigen Voraussetzungen erfüllen. Welche Voraussetzungen dies sind, hängt von der jeweiligen Zulassungsordnung der Aufstiegsfortbildung ab. Falls Sie über einen Masterabschluss oder einen vergleichbaren Hochschulabschluss verfügen, können Sie kein Aufstiegs-BAföG beantragen.
Die geförderte Fortbildungsmaßnahme zur Aufstiegsqualifizierung muss dabei mindestens 200 (Teilzeit) beziehungsweise 400 Unterrichtsstunden (Vollzeit) umfassen.
Weitere Fördermöglichkeiten
Förderhöhe des Aufstiegs-BAföG
Die Förderung setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen, einer Kombination von Zuschüssen und Darlehen. Die Förderhöhe für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren kann beim Aufstiegs-BAföG mit bis zu 15.000 Euro gefördert werden, 50 Prozent in Form eines Zuschusses, der nicht zurückgezahlt werden muss, für die anderen 50 Prozent erhalten Sie ein Angebot für ein zinsgünstiges Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Mehr Infos gibt das Bundesministerium für Bildung und Forschung.
Materialkosten können mit bis zu 50 Prozent der notwendigen Kosten und maximal 2.000 Euro gefördert werden. Auch hier können Sie zusätzlich ein Angebot der KfW für ein zinsgünstiges Darlehen erhalten.
Im Rahmen des Aufstiegs-BAföG ist auch eine finanzielle Förderung des Lebensunterhalts möglich. Deren Höhe richtet sich nach der jeweiligen Lebenssituation des / der Antragsteller:in und wird als nicht zurückzuzahlender Zuschuss gewährt.