Foto: Eine Frau liegt zwischen Bücherstapeln auf einer Wiese und liest ein Buch.
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Der Bildungsurlaub: Anspruch nutzen

5 Tage Extra-Urlaub für Weiterbildung.

Bildungsurlaub ist eine bezahlte Freistellung von der Arbeit, die der Weiterbildung dient. Viele Arbeitnehmende haben Anspruch, doch die wenigsten kennen und fast keine:r nutzt ihn. Wie viele Tage Extra-Urlaub Ihnen zustehen und wie die Umsetzung konkret aussieht, ist je nach Bundesland unterschiedlich geregelt. 


Bildungsurlaub: Ihr Anspruch auf bezahlte Freistellung

Bildungsurlaub – auch Bildungszeit oder Bildungsfreistellung genannt – ist eine besondere Form des Urlaubs, eine bezahlte Freistellung, dank der Sie sich innerhalb Ihrer Arbeitszeit weiterbilden können. Bildungsurlaub schenkt Ihnen den nötigen Freiraum, damit Sie sich auf Ihre nächste Weiterbildung konzentrieren können – ohne dafür Ihren wertvollen Erholungsurlaub opfern zu müssen. Das Gehalt fließt regulär weiter.
Da Bildung Ländersache ist, ist auch der Anspruch und die Ausgestaltung von Bildungsurlaub auf Länderebene geregelt – und entsprechend unterschiedlich sehen die Regelungen aus. 
In den meisten Ländern sind es fünf Tage pro Jahr, in anderen zehn Tage alle zwei Jahre und in Bayern und Sachsen besteht gar kein Anspruch. Auch welche Kurse belegt werden können, ist unterschiedlich geregelt, da nur Angebote von anerkannten Träger:innen in Frage kommen. Die Anerkennung ist Sache der Kursanbieter:in. Und auch so manches Weiterbildungsangebot deutscher Hochschulen ist als Bildungsurlaub anerkannt.

  • In den meisten Bundesländern haben Arbeitnehmende Anspruch auf Bildungsurlaub.
  • In den meisten Bundesländern sind es fünf Tage pro Jahr, in anderen zehn Tage alle zwei Jahre.
  • Fotografie, Yoga, Stressmanagement: Die Weiterbildung muss nicht unmittelbar Ihrem Job zugutekommen.
  • Während des Sonderurlaubs erhalten Sie Ihr Gehalt normal weiter; die Kursgebühren müssen Sie in der Regel selbst bezahlen.
  • Die Kosten für eine berufliche Weiterbildung können Sie als Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung angeben – und so von der Steuer absetzen.

Was zählt als Bildungsurlaub?

Ob Yoga- oder Achtsamkeitskurs, Business-Englisch, Resilienztraining oder digitale Methoden, ob im Heimatort, an der Ostsee oder auf Mallorca – Bildungsurlaub ist bunt und vielfältig und für jeden ist etwas dabei. Im Gegensatz zum Sabbatical oder einer Umschulung handelt es sich beim Bildungsurlaub um einen gesetzlichen Anspruch von Arbeitnehmer:innen auf bezahlte Freistellung für Weiterbildungen und darf also nicht von Ihrem normalen Urlaubsanspruch abgezogen werden.
Umso erstaunlicher ist es, dass bisher nur sehr wenige Arbeitnehmer:innen regelmäßig von diesem Angebot Gebrauch machen: Einer Erhebung des Deutschen Gewerkschaftsbundes zufolge nutzen derzeit nur ein bis zwei Prozent aller Beschäftigten die Bildungszeit, obwohl 77 Prozent grundsätzlich an Fortbildungen interessiert sind.

Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub?

Der Anspruch auf Bildungsurlaub ist in allen Ländern mit Bildungsurlaubsregelungen auf das Kalenderjahr bezogen und gilt für alle Angestellten, egal, ob befristet oder unbefristet und ob Teil- oder Vollzeit. Bei Teilzeitbeschäftigten verkürzt sich der Anspruch ggf. entsprechend ihrer regelmäßigen Arbeitszeit.
Ausnahme: Für Beamtinnen und Beamte gelten die Bildungsurlaubsregelungen nicht überall. In den Bundesländern Baden-Württemberg, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen sind sie jedoch als Sonderurlaubsanspruch geregelt.

Wichtig: Ausschlaggebend ist der Ort Ihres Arbeitsplatzes, nicht Ihr Wohnort.

  • Übertragung der Resttage

    In Ländern mit der Möglichkeit, die nicht genommenen Bildungsurlaubstage ins nächste Jahr mitzunehmen, müssen Sie rechtzeitig (meist bis zum 31. Dezember) die Personalabteilung schriftlich informieren. Dies geht auch bei nicht genutzten Resttagen.

    Gut zu wissen: Wenn die Übertragung rechtlich möglich ist, kann der/die Arbeitgeber:in diese nicht ablehnen.

  • Azubis und dual Studierende

    Auch Auszubildende und dual Studierende haben einen Anspruch auf bezahlte Freistellung – außer in Niedersachsen.

    Bezüglich Dauer und Wahl des Inhalts sehen viele Bundesländer allerdings Beschränkungen für Auszubildende vor. Das bedeutet, dass Auszubildende nicht ganz so frei bei der Kurswahl sind und bei der Dauer des Bildungsurlaubs eventuell Abstriche machen müssen.

  • Unternehmensgröße

    Ob Sie einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub haben, hängt je nach Bundesland auch von der Unternehmensgröße ab: Teilweise muss ein Unternehmen eine bestimmte Mindestanzahl an Mitarbeiter:innen haben (diese ist je nach Bundesland unterschiedlich). In einigen Bundesländern gibt es zudem Sondervorschriften für Kleinunternehmer:innen mit unter zehn Mitarbeitenden. 

  • Betriebszugehörigkeit

    Eine bestimmte Dauer der Betriebszugehörigkeit gehört zu den Voraussetzungen, um Bildungsurlaub nehmen zu dürfen. In den meisten Bundesländern sind mindestens sechs Monate Betriebszugehörigkeit verpflichtend. Einzig im Saarland und in Baden-Württemberg gilt die Regel, dass Sie Bildungsurlaub frühestens nach zwölf Monaten Betriebszugehörigkeit beantragen können.


Die Regelungen der Länder im Überblick

  • dropUp-iconBildungsurlaub in Baden-Württemberg

    Wer: Arbeitnehmer:innen, Azubis und dual Studierende, Beamtinnen und Beamte

    Umfang: Bis fünf Tage pro Jahr (bei Teilzeitbeschäftigung entsprechend weniger), keine Übertragbarkeit auf Folgejahre; für dual Studierende und Auszubildende fünf Tage für die gesamte Studien- bzw. Ausbildungszeit.

    Bedingungen: Anspruch nach zwölf Monaten Beschäftigung im Betrieb. Der Arbeitgebende kann in Kleinstbetrieben mit weniger als zehn Beschäftigten oder wenn schon mindestens zehn Prozent der Belegschaft ihren Anspruch auf Bildungszeit genommen hat, die Bildungszeit ablehnen.

    Klicken Sie hier für mehr Informationen. 


  • dropdown-iconBildungsurlaub in Bayern

    In Bayern besteht kein Anspruch auf Bildungsurlaub.

  • dropdown-iconBildungsurlaub in Berlin

    Wer: Arbeitnehmer:innen, Azubis und dual Studierende

    Umfang: Für Beschäftigte bzw. Auszubildende über 25 Jahre: zehn Tage innerhalb von zwei Jahren (bei fünf Tagen Arbeit pro Woche, bei Teilzeitbeschäftigung entsprechend weniger); für Beschäftigte bzw. Auszubildende bis 25 Jahre: zehn Tage pro Jahr.

    Bedingungen: Anspruch erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses.

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  • dropdown-iconBildungsurlaub in Brandenburg

    Wer: Arbeitnehmer:innen, Azubis und dual Studierende

    Umfang: zehn Tage innerhalb von zwei Jahren (bei fünf Tagen Arbeit pro Woche, bei Teilzeitbeschäftigung entsprechend weniger).

    Bedingungen: Anspruch erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses.

    Klicken Sie hier für mehr Informationen. 

  • dropdown-iconBildungsurlaub in Bremen

    Wer: Arbeitnehmer:innen, Azubis und dual Studierende

    Umfang: zehn Tage innerhalb von zwei Jahren (bei fünf Tagen Arbeit pro Woche, bei Teilzeitbeschäftigung entsprechend weniger)

    Bedingungen: Anspruch erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses.

    Besonderheit: Auch eintägige Veranstaltungen sind möglich, wenn diese 8 x 45 Minuten Unterricht umfassen.

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  • dropdown-iconBildungsurlaub in Hamburg

    Wer: Arbeitnehmer:innen, Azubis und dual Studierende

    Umfang: zehn Tage innerhalb von zwei Jahren (bei fünf Tagen Arbeit pro Woche, bei Teilzeitbeschäftigung entsprechend weniger) bzw. zwölf Werktage bei einer regelmäßigen Arbeit von mehr als fünf Tagen in der Woche.

    Bedingungen: Anspruch erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses.

    Klicken Sie hier für mehr Informationen. 

  • dropdown-iconBildungsurlaub in Hessen

    Wer: Arbeitnehmer:innen, Azubis und dual Studierende, andere arbeitnehmerähnliche Personen

    Umfang: fünf Tage pro Jahr (bei fünf Tagen Arbeit pro Woche), Zusammenfassung von zwei Jahren in das zweite Jahr möglich. Erhöhung bzw. Verringerung des Anspruchs bei regelmäßiger Arbeit an mehr bzw. weniger als fünf Tagen in der Woche.

    Bedingungen: Anspruch erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses.

    Besonderheit: Veranstaltungen müssen in der Regel an mindestens fünf, in Ausnahmefällen an mindestens drei aufeinanderfolgenden Tagen stattfinden.

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  • dropdown-iconBildungsurlaub in Mecklenburg-Vorpommern

    Wer: Arbeitnehmer:innen, Azubis und dual Studierende

    Umfang: zehn Tage alle zwei Jahre beginnend in ungeraden Kalenderjahren (bei fünf Tagen Arbeit pro Woche, bei Teilzeitbeschäftigung entsprechend weniger); für dual Studierende und Auszubildende fünf Tage für die gesamte Studien- bzw. Ausbildungszeit.

    Bedingungen: Anspruch erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses.

    Gut zu wissen: Ihr:e Arbeitgeber:in kann auf Antrag eine Erstattung vom Land erhalten: 110 Euro/Tag für politische Weiterbildung und Qualifizierung für die Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten; 55 Euro/Tag für berufliche Weiterbildung.

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  • dropdown-iconBildungsurlaub in Niedersachsen

    Wer: Arbeitnehmer:innen

    Umfang: fünf Tage pro Jahr (bei fünf Tagen Arbeit pro Woche, bei Teilzeitbeschäftigung entsprechend weniger), Zusammenfassung von zwei Jahren auch im Rückgriff auf das abgelaufene Jahr möglich, mit Zustimmung des Arbeitgebenden können nicht ausgeschöpfte Ansprüche der vorangegangenen zwei bis drei Jahre mit dem Anspruch des laufenden Jahres zu einem inhaltlich zusammenhängenden Bildungsurlaub zusammengefasst werden.

    Bedingungen: Anspruch erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses.

    Besonderheit: Es sind nur Veranstaltungen möglich, die einen Mindestumfang von drei Tagen umfassen, die an aufeinanderfolgenden Tagen stattfinden.

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  • dropdown-iconBildungsurlaub in Nordrhein-Westfalen

    Wer: Arbeitnehmer:innen, Azubis und dual Studierende

    Umfang: fünf Tage pro Jahr (bei fünf Tagen Arbeit pro Woche), Zusammenfassung von zwei Jahren möglich.

    Bedingungen: Anspruch erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses. Der Rechtsanspruch gilt nur dann, wenn der Betrieb mindestens zehn Beschäftigte hat.

    Besonderheiten: Veranstaltungen müssen in der Regel an mindestens fünf, in Ausnahmefällen an mindestens drei aufeinanderfolgenden Tagen stattfinden.

    Der Weiterbildungsort darf sich maximal 500 km von der NRW-Landesgrenze befinden.

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  • dropdown-iconBildungsurlaub in Rheinland-Pfalz

    Wer: Arbeitnehmer:innen, Azubis und dual Studierende, arbeitnehmerähnliche Personen

    Umfang: zehn Tage in zwei Jahren (bei fünf Tagen Arbeit pro Woche, bei Teilzeitbeschäftigung entsprechend weniger), für Auszubildende fünf Tage pro Ausbildungsjahr. Beginn des Zeitraumes jeweils mit dem 1. Januar eines ungeraden Kalenderjahres.

    Bedingungen: Anspruch erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses.

    Besonderheit: Die Veranstaltung muss mindestens drei Tage (in Block- oder Intervallform) umfassen.

    Gut zu wissen: Ihr:e Arbeitgeber:in kann – sofern kein:e öffentliche Arbeitgeber:in und mit weniger als 50 Beschäftigten – auf Antrag eine Erstattung vom Land erhalten: einen pauschalierten Anteil des Entgelts in Höhe der Hälfte des im Lande Rheinland-Pfalz im jeweiligen Kalenderjahr durchschnittlichen Arbeitsentgelts je Tag.

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  • dropdown-iconBildungsurlaub in Saarland

    Wer:  Arbeitnehmer:innen, Azubis sowie Beamtinnen und Beamte

    Umfang: sechs Tage pro Jahr (bei fünf Tagen Arbeit pro Woche, bei Teilzeitbeschäftigung entsprechend weniger), davon die ersten beiden Tage mit vollständiger Freistellung, ab dem dritten Tag die Hälfte Eigenanteil (also Freizeit), also bei sechs Tagen insgesamt vier Tage Freistellungsanspruch. Mit Zustimmung des Arbeitgebenden kann der Freistellungsanspruch in das Folgejahr übertragen werden.

    Bedingungen: Anspruch erstmalig nach zwölfmonatigem Bestehen des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses.

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  • dropdown-iconBildungsurlaub in Sachsen

    In Sachen besteht kein Anspruch auf Bildungsurlaub.

  • dropdown-iconBildungsurlaub in Sachsen-Anhalt

    Wer: Arbeitnehmer:innen, Azubis und dual Studierende, arbeitnehmerähnliche Personen, Arbeitslose

    Umfang: Bis fünf Tage pro Jahr (bei Teilzeitbeschäftigung entsprechend weniger), Übertragbarkeit auf Folgejahr möglich.

    Bedingungen: Anspruch erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses.

    Klicken Sie hier für mehr Informationen. 

  • dropdown-iconBildungsurlaub in Schleswig-Holstein

    Wer: Arbeitnehmer:innen, Azubis und dual Studierende, Beamtinnen und Beamte, arbeitnehmerähnliche Personen.

    Umfang: fünf Tage pro Jahr (bei fünf Tagen Arbeit pro Woche, bei Teilzeitbeschäftigung entsprechend weniger), Zusammenfassung von zwei Jahren für längere Seminare ist möglich.

    Bedingungen: Anspruch erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses

    Klicken Sie hier für mehr Informationen. 

  • dropdown-iconBildungsurlaub in Thüringen

    Wer: Arbeitnehmer:innen , Auszubildende, (Landes-) Beamtinnen und Beamte.

    Umfang: Bis fünf Tage pro Jahr, für Auszubildende drei Tage im Jahr. Übertragbarkeit auf Folgejahre bei einer Ablehnung oder Rücknahme der Zustimmung.

    Bedingungen: Anspruch erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses. Für Beschäftigte in einem Betrieb mit weniger als fünf Beschäftigten besteht kein Anspruch auf Bildungsfreistellung.

    Klicken Sie hier für mehr Informationen. 


Yoga, Englisch oder Kommunikation: Welche Inhalte sind möglich?

Gute Nachrichten: Der Gesetzgeber ermöglicht beim Bildungsurlaub eine sehr große Bandbreite an möglichen Inhalten. Letztlich geht es bei einem Bildungsurlaub in erster Linie nicht um die Vermittlung von Fachwissen für den aktuellen Beruf, sondern vor allem um die Förderung der Wissenskultur unter dem Motto „Lebenslanges Lernen“. 
Sie können also Ihre Extra-Urlaubstage auch nutzen, um sich in Meditation, Achtsamkeit oder Yoga zu üben, Ihr Business-Englisch bei einer Sprachreise auf Vordermann zu bringen oder sich in einem Ehrenamt weiterzubilden. Einzige Voraussetzung ist, dass der/die Anbieter:in im jeweiligen Bundesland anerkannt ist. Auch Anbieter:innen von Kursen im Ausland sind häufig anerkannt, beispielsweise Sprachschulen. Die Anerkennung ist Sache der Kursanbieter:in, zuständig ist das Ministerium des jeweiligen Bundeslandes. Teilnehmenden ist es nicht möglich, Weiterbildungen anerkennen zu lassen. Es gibt kein bundesweites Anerkennungsverfahren.
Eine Übersicht über die anerkannten Träger:innen erhalten Sie bei den jeweiligen zuständigen Stellen (siehe Übersicht über die Bundesländer).

Welche Kurse werden als Bildungsurlaub anerkannt?

Je nach Bundesland gibt es Vorgaben, wie lange die Weiterbildung mindestens dauern muss, um als Bildungsurlaub anerkannt zu sein. Zum Beispiel muss die Weiterbildung in einigen Bundesländern mindestens an drei aufeinander folgenden Tagen erfolgen. Eintägige Weiterbildungen werden nicht in allen Bundesländern anerkannt für den Bildungsurlaub. 
Übrigens sind neben Präsenz-Seminaren auch Hybrid- oder Online-Veranstaltungen als Bildungsurlaub in vielen Bundesländern möglich. 

Tipp: Auch zahlreiche hochschulische Weiterbildungen sind als Bildungsurlaub anerkannt!

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So beantragen Sie Ihren Bildungsurlaub

Wenn Sie Anspruch auf Bildungsurlaub haben, steht als erster Schritt die Wahl eines passenden Angebots an. Der/die Veranstalter:in des Bildungsurlaubs-Angebots sendet Ihnen in der Regel Informationsmaterial zum Seminar sowie Unterlagen oder Formulare zu, mit denen Sie den Bildungsurlaub beantragen können. Legen Sie Ihrer/Ihrem Arbeitgeber:in die Anmeldebestätigung vor und schicken Sie am besten den groben Ablaufplan der Weiterbildungsmaßnahme mit. Zudem ist die Bestätigung, dass die Veranstaltung grundsätzlich als Bildungsurlaub nach den gesetzlichen Vorgaben anerkannt ist, nötig.

Beantragen Sie den Bildungsurlaub möglichst frühzeitig und beachten Sie dabei die geltenden Fristen, meist vier bis neun Wochen vor Beginn des Bildungsurlaubs. Eine bestimmte Form ist nicht vorgeschrieben, Sie können den Antrag per E-Mail an die Personalabteilung oder Führungskraft schicken. Dieser Antrag muss innerhalb von vier Wochen geprüft werden und kann auch abgelehnt werden – jedoch nur gut begründet, beispielsweise bei wichtigen betrieblichen Gründen. 

Tipp: Wenn Sie Ihren Bildungsurlaub für eine Weiterbildung nutzen, von der auch Ihr:e Arbeitgeber:in unmittelbar profitiert, beispielsweise einen Sprachkurs, Soft-Skills-Training wie Führungskompetenz, Streitschlichtung oder Konfliktmanagement oder auch einen Kurs rund um Digitalisierung und Künstliche Intelligenz, können Sie auch versuchen, zumindest einen Teil der Seminargebühren vom Unternehmen zu erhalten. Sprechen Sie es an, Engagement und Lernbereitschaft werden häufig honoriert. 

Kosten & Fördermöglichkeiten eines Bildungsurlaubs

Da Bildungsurlaub eine Sonderurlaubsform ist, wird das Gehalt bzw. der Lohn regulär weitergezahlt. Allerdings müssen Sie die Kosten Ihrer Weiterbildung selbst tragen. Doch auch hier gibt es Unterstützungsmöglichkeiten und Förderungen, beispielsweise durch einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit. So ist unter besonderen Voraussetzungen eine finanzielle Förderung Ihres Bildungsurlaubs möglich. 
Ebenso zahlen einige, jedoch nicht alle gesetzlichen Krankenkassen Zuschüsse bis zu 300 Euro für qualitätsgeprüfte Gesundheits- und Präventionskurse zu den Themen Bewegung, Ernährung, Stressbewältigung und Suchtmittelkonsum. So können Sie sich beispielsweise unter Umständen einen Teil Ihres Yoga- oder Achtsamkeitskurses von Ihrer Krankenkasse finanzieren lassen.

• Hamburg: Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS 
• Rheinland-Pfalz: Förderprogramm QualiScheck 
• Schleswig-Holstein: Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein
• Thüringen: Weiterbildungsscheck

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