Vor dem Hintergrund tiefgreifender Veränderungen wie Digitalisierung oder Strukturwandel werden hier individuelle Antworten auf die Personalplanung, Mitarbeiter:innenpotenziale und Förderoptionen gegeben. Folgende Maßnahmen stehen dabei im Mittelpunkt:
- Übernahme von Kursgebühren, Lehrgangsmaterialien und Fahrtkosten
- Lohnkosten-Zuschüsse während der Weiterbildungsphase
- Förderung von Möglichkeiten zum Berufsabschluss für gering Qualifizierte
- Weiterbildungsförderungen – zum Beispiel in Kurzarbeit
Der Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit hilft Ihnen gerne weiter. Weitere Informationen zur Qualifizierungsoffensive finden Sie auch hier.
Voraussetzungen für WEITER.BILDUNG!
Unabhängig davon, ob Betriebe Weiterbildungsangebote für ihre Beschäftigten in Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitend in Anspruch nehmen wollen, kann mit WEITER.BILDUNG! gefördert werden.
Nur zwei Voraussetzungen gilt es dabei zu erfüllen: Zum einen braucht es eine Zertifizierung der Maßnahme und des Bildungsträgers, um qualitative Standards einhalten zu können. Zum anderen muss das Weiterbildungsangebot über einen Umfang von mindestens 120 Stunden verfügen.
Je nach Größe des Betriebs fällt darüber hinaus die Höhe der Zuschüsse aus. So können Kleinstunternehmen (bis zu zehn Mitarbeiter:innen) mit 100 Prozent Kostenerstattung rechnen, während große Unternehmen ab 2.500 Beschäftigten eine 15 prozentige Kostenerstattung zugesprochen wird.