Foto: zwei arbeitende Männer

Infos zur Qualifizierungsoffensive WEITER.BILDUNG!

Staatliche Förderung für Betriebe.

Die gezielte bedarfsgerechte Förderung von Beschäftigten macht einen wichtigen Schwerpunkt der Qualifizierungsoffensive WEITER.BILDUNG! aus. Sie richtet sich direkt an Arbeitgeber:innen und bietet diesen zuallererst umfassende Beratungsleistungen.



Vor dem Hintergrund tiefgreifender Veränderungen wie Digitalisierung oder Strukturwandel werden hier individuelle Antworten auf die Personalplanung, Mitarbeiterpotenziale und Förder-Optionen gegeben. Folgende Maßnahmen stehen dabei im Mittelpunkt:

  • Übernahme von Kursgebühren, Lehrgangsmaterialien und Fahrtkosten
  • Lohnkosten-Zuschüsse während der Weiterbildungsphase
  • Förderung von Möglichkeiten zum Berufsabschluss für gering Qualifizierte
  • Weiterbildungsförderungen – zum Beispiel in Kurzarbeit

Der Arbeitgeber Service der Agentur für Arbeit hilft Ihnen gerne weiter. Weitere Informationen zur Qualifizierungsoffensive finden Sie auch hier.

Voraussetzungen für WEITER.BILDUNG!

Unabhängig davon, ob Betriebe Weiterbildungsangebote für ihre Beschäftigten in Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitend in Anspruch nehmen wollen, kann mit WEITER.BILDUNG! gefördert werden.

Nur zwei Voraussetzungen gilt es dabei zu erfüllen: Zum einen braucht es eine Zertifizierung der Maßnahme und des Bildungsträgers, um qualitative Standards einhalten zu können. Zum anderen muss das Weiterbildungsangebot über einen Umfang von mindestens 120 Stunden verfügen.

Je nach Größe des Betriebs fällt darüber hinaus die Höhe der Zuschüsse aus. So können Kleinstunternehmen (bis zu 10 Mitarbeiter:innen) mit 100 % Kostenerstattung rechnen, während große Unternehmen ab 2.500 Beschäftigten eine 15 %ige Kostenerstattung zugesprochen wird.

Foto: Mann in der Bibliothek

Sozialversicherungsbeträge und Kurzarbeitergeld

Wer Phasen der Kurzarbeit nutzt, um seine Beschäftigten nach den Kriterien der Qualifizierungsoffensive WEITER.BILDUNG! fortzubilden, kann Sozialversicherungsbeiträge sparen. Bis 31. Juli 2024 wird diesen Betrieben die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge erstattet (§ 106a SGB III). 


Mehr erfahren


Das könnte Sie auch interessieren

  • Foto: Mann am Tisch in einer Bibliothek

    Bildungsgutschein

    Mit der Agentur für Arbeit auf seine Weiterbildungskosten kommen.

    Mehr entdecken
  • Foto: Künstler im Atelier

    Aufstiegs-BAföG

    Darlehen und Zuschüsse für staatliche Abschlüsse.

    Mehr entdecken
  • Foto: Zwei Damen, die nach oben zeigen

    Aufstiegs-Stipendium

    Geld für das Erststudium für erstklassig Ausgebildete.

    Mehr entdecken


Foto: Gruppe lächelnder Menschen

Mehr Tipps & Tricks zu Weiterbildungen

Guter Rat ist naheliegend: In unserem Magazin geben wir viele nützliche Tipps, die ideale Weiterbildung zu gestalten, zu finanzieren oder zu finden. Entdecken Sie noch mehr Wissenswertes zu Fragen, die Weiterbildungsinteressierte rund um das hochschulische Angebot immer wieder stellen. Oder oft gar nicht bedenken.


Magazin