Was ist das Qualifizierungsgeld?
In vielen Branchen ändern sich durch die Transformation der Arbeitswelt die bisherigen Aufgabengebiete: Arbeit fällt an manchen Stellen weg, dafür entstehen an anderen Stellen neue Prozesse und Aufgaben. Dadurch droht zahlreichen, teilweise langjährigen Mitarbeitenden der Verlust des Arbeitsplatzes. Doch gerade in Zeiten des Fachkräftemangels ist es nicht einfach, Ersatz zu finden.
Dabei liegt die Lösung oftmals näher, als man denkt: Weiterbildung ermöglicht es betroffenen Mitarbeitenden, sich für neue Aufgaben oder Positionen innerhalb desselben Unternehmens zu qualifizieren. Und genau diesen Schritt unterstützt der Staat mit dem im Jahr 2024 eingeführten Qualifizierungsgeld. Unternehmen können bei der Arbeitsagentur Qualifizierungsgeld für Angestellte beantragen, die an einer Weiterbildung teilnehmen, die eine nachhaltige Beschäftigung im Betrieb sichert. Das Qualifizierungsgeld ist eine finanzielle Leistung der Bundesagentur für Arbeit und dient als Lohnersatz, wenn Beschäftigte im Rahmen einer betrieblichen Weiterbildung vorübergehend nicht arbeiten können.
- Das Qualifizierungsgeld dient als Lohnersatz für Beschäftigte, die sich strukturwandelbedingt weiterbilden.
- Eine Weiterbildung befähigt Beschäftigte für neue Aufgaben im selben Unternehmen.
- Mitarbeitende sind während der Qualifizierungsmaßnahme freigestellt.
- Der Staat fördert diesen Qualifizierungsbedarf und entlastet Betriebe durch das Qualifizierungsgeld.
Wenn ein Betrieb beispielsweise von einer handwerklichen Produktion auf eine computergestützte Produktion wechselt, benötigen Mitarbeitende zusätzliche Qualifikationen. Doch nicht nur modernisierte Produktionsmethoden, sondern auch Automation, Digitalisierung und das Ziel der Klimaneutralität treiben dabei den Strukturwandel an.
Zu den Branchen gehören unter anderem die Automobil- und ihre Zulieferindustrie, die Metallerzeugungs- und Metallbearbeitungsbranche und die chemische Industrie, aber auch das Verlagswesen, das Bankenwesen und der Einzelhandel.
Das „Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung“, kurz „Weiterbildungsgesetz“, trat am 01.04.2024 in Kraft. In diesem Rahmen wurde auch das Qualifizierungsgeld eingeführt. Das Qualifizierungsgeld soll Beschäftigten durch die Teilnahme an einer Weiterbildung einen zukunftssicheren Arbeitsplatz im selben Unternehmen ermöglichen. Gleichzeitig werden Unternehmen dabei unterstützt, sich auf den technologischen und wirtschaftlichen Wandel vorzubereiten.
Voraussetzungen für das Qualifizierungsgeld
Das Qualifizierungsgeld greift als Lohnersatz. Das heißt: Arbeitnehmer:innen bekommen von der Bundesagentur für Arbeit anstelle ihres Gehalts Geld für die Zeit, in der sie an einer Weiterbildung teilnehmen. Welche Voraussetzungen muss ein Unternehmen erfüllen, um das Qualifizierungsgeld zu beantragen?
Ausführliche Informationen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Qualifizierungsgeld können Sie auf der entsprechenden Webseite der Agentur für Arbeit nachlesen. Zusätzlich finden Sie auf der Webseite des Deutschen Gewerkschaftsbundes Hinweise zur Gestaltung von Betriebsvereinbarungen, Tarifverträgen und sonstigen betriebsbezogenen Regelungen in Bezug auf strukturwandelbedingten Qualifizierungsbedarf.
Wie hoch ist das Qualifizierungsgeld?
Die Höhe des Qualifizierungsgelds orientiert sich an der Berechnung des Kurzarbeiter:innengelds. Zentral ist hierfür der Begriff der Nettoentgeltdifferenz: die Differenz zwischen dem regulären Nettoentgelt („Soll-Entgelt“) und dem reduzierten Nettoentgelt („Ist-Entgelt“) während der Weiterbildung. Kinderlose Beschäftigte erhalten 60 Prozent der durchschnittlichen Nettoentgeltdifferenz, Beschäftigte mit mindestens einem Kind erhalten 67 Prozent. Diesen Betrag können Arbeitgeber:innen freiwillig aufstocken.
Das Qualifizierungsgeld ist steuerfrei, da es eine Lohnersatzleistung ist, unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, es wird nicht direkt besteuert, kann aber den Steuersatz für andere Einkünfte erhöhen. Während des Bezugs von Qualifizierungsgeld besteht Versicherungspflicht in der Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Die Beiträge zur Sozialversicherung werden auf Basis eines fiktiven Arbeitsentgelts berechnet, das dem Qualifizierungsgeld entspricht. Die Beiträge zur Sozialversicherung während des Bezugs von Qualifizierungsgeld werden vom Arbeitgeber getragen.
Die Kosten für die Weiterbildung trägt der/die Arbeitgeber:in – eine lohnende Investition in die vorhandenen Arbeitnehmer:innen sowie in die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens. Diesen Schritt belohnt der Staat durch die Zahlung von Qualifizierungsgeld als Lohnersatz.
Qualifizierungsgeld beantragen
Der/die Arbeitgeber:in muss den Antrag auf Qualifizierungsgeld spätestens drei Monate vor Beginn der beruflichen Weiterbildung stellen. Für Unternehmen lohnt sich daher, frühzeitig darüber nachzudenken, welche Auswirkungen die Transformation der Arbeitswelt auf die Prozesse des Betriebs haben kann. So kann der Weiterbildungsbedarf analysiert und nach geeigneten Weiterbildungen gesucht werden.
Der Antrag kann schriftlich oder online eingereicht werden. Die Formulare zur Online-Beantragung finden Sie hier auf der Webseite der Arbeitsagentur zum Qualifizierungsgeld. Bei Fragen oder Unsicherheiten sollten sich Arbeitgeber:innen vor Einreichung des Antrags an ihre lokale Arbeitsagentur wenden.