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Weiterbildung mit Qualifizierungsgeld

Unterstützung für Unternehmen.

Die deutsche Wirtschaft erlebt einen Strukturwandel, der in einigen Branchen Arbeitsplätze bedroht. Das Qualifizierungsgeld, eine neue staatliche Förderung, unterstützt betroffene Unternehmen, die ihre Mitarbeitenden durch zusätzliche Weiterbildungen halten möchten.


Was ist das Qualifizierungsgeld?

In vielen Branchen ändern sich durch die Transformation der Arbeitswelt die bisherigen Aufgabengebiete: Arbeit fällt an manchen Stellen weg, dafür entstehen an anderen Stellen neue Prozesse und Aufgaben. Dadurch droht zahlreichen, teilweise langjährigen Mitarbeitenden der Verlust des Arbeitsplatzes. Doch gerade in Zeiten des Fachkräftemangels ist es nicht einfach, Ersatz zu finden.

Dabei liegt die Lösung oftmals näher, als man denkt: Weiterbildung ermöglicht es betroffenen Mitarbeitenden, sich für neue Aufgaben oder Positionen innerhalb desselben Unternehmens zu qualifizieren. Und genau diesen Schritt unterstützt der Staat mit dem im Jahr 2024 eingeführten Qualifizierungsgeld. Unternehmen können bei der Arbeitsagentur Qualifizierungsgeld für Angestellte beantragen, die an einer Weiterbildung teilnehmen, die eine nachhaltige Beschäftigung im Betrieb sichert. Das Qualifizierungsgeld ist eine finanzielle Leistung der Bundesagentur für Arbeit und dient als Lohnersatz, wenn Beschäftigte im Rahmen einer betrieblichen Weiterbildung vorübergehend nicht arbeiten können.

  • Das Qualifizierungsgeld dient als Lohnersatz für Beschäftigte, die sich strukturwandelbedingt weiterbilden.
  • Eine Weiterbildung befähigt Beschäftigte für neue Aufgaben im selben Unternehmen.
  • Mitarbeitende sind während der Qualifizierungsmaßnahme freigestellt.
  • Der Staat fördert diesen Qualifizierungsbedarf und entlastet Betriebe durch das Qualifizierungsgeld.

Wenn ein Betrieb beispielsweise von einer handwerklichen Produktion auf eine computergestützte Produktion wechselt, benötigen Mitarbeitende zusätzliche Qualifikationen. Doch nicht nur modernisierte Produktionsmethoden, sondern auch Automation, Digitalisierung und das Ziel der Klimaneutralität treiben dabei den Strukturwandel an.

Zu den Branchen gehören unter anderem die Automobil- und ihre Zulieferindustrie, die Metallerzeugungs- und Metallbearbeitungsbranche und die chemische Industrie, aber auch das Verlagswesen, das Bankenwesen und der Einzelhandel.

Das „Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung“, kurz „Weiterbildungsgesetz“, trat am 01.04.2024 in Kraft. In diesem Rahmen wurde auch das Qualifizierungsgeld eingeführt. Das Qualifizierungsgeld soll Beschäftigten durch die Teilnahme an einer Weiterbildung einen zukunftssicheren Arbeitsplatz im selben Unternehmen ermöglichen. Gleichzeitig werden Unternehmen dabei unterstützt, sich auf den technologischen und wirtschaftlichen Wandel vorzubereiten.

Voraussetzungen für das Qualifizierungsgeld

Das Qualifizierungsgeld greift als Lohnersatz. Das heißt: Arbeitnehmer:innen bekommen von der Bundesagentur für Arbeit anstelle ihres Gehalts Geld für die Zeit, in der sie an einer Weiterbildung teilnehmen. Welche Voraussetzungen muss ein Unternehmen erfüllen, um das Qualifizierungsgeld zu beantragen?

  • Strukturwandel

    Eine Grundvoraussetzung ist, dass das Unternehmen sich im Strukturwandel befindet oder befinden wird, durch den Arbeitsplätze verloren gehen könnten. Die (erwartete) Transformation der Arbeit und der damit einhergehende Qualifizierungsbedarf innerhalb des Betriebs sowie die Auswirkungen auf die Beschäftigten müssen bei der Beantragung dargelegt werden.

  • Qualifizierungsbedarf

    Ein wesentlicher Teil der Beschäftigten eines Unternehmens muss von einem durch den Strukturwandel bedingten Qualifizierungsbedarf betroffen sein. Ab 250 Beschäftigten müssen mindestens 20 Prozent der Mitarbeitenden betroffen sein, bei weniger als 250 Beschäftigten mindestens zehn Prozent.

  • Betriebsvereinbarung

    Der strukturwandelbedingte Qualifizierungsbedarf, die langfristige Beschäftigungsperspektive sowie die geplante Nutzung des Qualifizierungsgelds müssen in einer Betriebsvereinbarung oder in einem Tarifvertrag festgehalten sein. Hat der Betrieb weniger als zehn Beschäftigte, reicht eine schriftliche Erklärung aus.

  • Umfang

    Die Weiterbildung muss mindestens 120 Stunden umfassen. Diese müssen nicht am Stück absolviert werden: Es können auch mehrere kürzere Angebote kombiniert werden, ob online, hybrid oder in Präsenz spielt dabei keine Rolle. Arbeitnehmer:innen können an der jeweiligen Weiterbildung in Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitend teilnehmen.

  • Fachwissen

    Im Rahmen der Qualifizierungsmaßnahme müssen Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt werden, die über eine ausschließlich arbeitsplatzbezogene, kurzfristige Anpassungsfortbildung hinausgehen. Eine Schulung für eine betriebsspezifische Software kann beispielsweise nicht gefördert werden. Maßnahmen, zu denen das Unternehmen ohnehin verpflichtet sind, sind von der Förderung ausgeschlossen. Dazu gehören zum Beispiel Fort- und Weiterbildungen für Fachanwält:innen oder Betriebsärzt:innen.

  • Bildungsträger:in

    Die Qualifizierungsmaßnahme muss von einem/einer Bildungsträger:in angeboten werden, der/die für die Förderung nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) zugelassen ist. Die Zulassung stellt unter anderem die Qualität und Zuverlässigkeit sowie die fachliche und personelle Eignung sicher.

  • Arbeitnehmer:innen

    Die Arbeitnehmer:innen müssen sich in einem bestehenden Arbeitsverhältnis befinden, dessen Beendigung nicht absehbar oder geplant sein darf. Außerdem müssen sie der Weiterbildung natürlich zustimmen.



Ausführliche Informationen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Qualifizierungsgeld können Sie auf der entsprechenden Webseite der Agentur für Arbeit nachlesen. Zusätzlich finden Sie auf der Webseite des Deutschen Gewerkschaftsbundes Hinweise zur Gestaltung von Betriebsvereinbarungen, Tarifverträgen und sonstigen betriebsbezogenen Regelungen in Bezug auf strukturwandelbedingten Qualifizierungsbedarf.

Wie hoch ist das Qualifizierungsgeld?

Die Höhe des Qualifizierungsgelds orientiert sich an der Berechnung des Kurzarbeiter:innengelds. Zentral ist hierfür der Begriff der Nettoentgeltdifferenz: die Differenz zwischen dem regulären Nettoentgelt („Soll-Entgelt“) und dem reduzierten Nettoentgelt („Ist-Entgelt“) während der Weiterbildung. Kinderlose Beschäftigte erhalten 60 Prozent der durchschnittlichen Nettoentgeltdifferenz, Beschäftigte mit mindestens einem Kind erhalten 67 Prozent. Diesen Betrag können Arbeitgeber:innen freiwillig aufstocken.

Das Qualifizierungsgeld ist steuerfrei, da es eine Lohnersatzleistung ist, unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, es wird nicht direkt besteuert, kann aber den Steuersatz für andere Einkünfte erhöhen. Während des Bezugs von Qualifizierungsgeld besteht Versicherungspflicht in der Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Die Beiträge zur Sozialversicherung werden auf Basis eines fiktiven Arbeitsentgelts berechnet, das dem Qualifizierungsgeld entspricht. Die Beiträge zur Sozialversicherung während des Bezugs von Qualifizierungsgeld werden vom Arbeitgeber getragen.

Die Kosten für die Weiterbildung trägt der/die Arbeitgeber:in – eine lohnende Investition in die vorhandenen Arbeitnehmer:innen sowie in die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens. Diesen Schritt belohnt der Staat durch die Zahlung von Qualifizierungsgeld als Lohnersatz.

Qualifizierungsgeld beantragen

Der/die Arbeitgeber:in muss den Antrag auf Qualifizierungsgeld spätestens drei Monate vor Beginn der beruflichen Weiterbildung stellen. Für Unternehmen lohnt sich daher, frühzeitig darüber nachzudenken, welche Auswirkungen die Transformation der Arbeitswelt auf die Prozesse des Betriebs haben kann. So kann der Weiterbildungsbedarf analysiert und nach geeigneten Weiterbildungen gesucht werden.

Der Antrag kann schriftlich oder online eingereicht werden. Die Formulare zur Online-Beantragung finden Sie hier auf der Webseite der Arbeitsagentur zum Qualifizierungsgeld. Bei Fragen oder Unsicherheiten sollten sich Arbeitgeber:innen vor Einreichung des Antrags an ihre lokale Arbeitsagentur wenden.

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